Hygienekonzept

Hygienekonzept zur
Eindämmung der Corona-Pandemie:


Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist die Durchführung von Angeboten für externe außerschulische Bildungsangebote zugelassen, wenn die Bedingungen der Hygienevorschriften und Abstandregelungen eingehalten werden. Die Kursleiterin und die Kursteilnehmer sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.

Ausgeschlossen von Kursen/Kursstunden sind Teilnehmer (Kinder und Begleitpersonen), wenn sie Krankheitssymptome aufweisen, ungeachtet ihrer Art und Ausprägung. Das gleiche gilt, wenn weitere Personen der häuslichen Gemeinschaft Symptome einer Sars-CoV-2 Erkrankung aufweisen.


1. Mund-Nasen-Maske
Das Tragen einer Maske ist an allen Praxisstandorten in den Fluren, Sprechzimmern und auf den Toiletten zu tragen, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können. In den Kursräumen ist das Tragen der Maske nicht verpflichtend, wenn hier genügend Abstand eingehalten werden kann. Allerdings gehören zu den Kursen in einigen Bereichen Inhalte, bei denen aus medizinischer Sicht das Abstandsgebot von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Deshalb besteht für die Kursleiterin und Kursteilnehmerin, als auch deren Begleitperson die Maskenpflicht. Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nasen getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden.

2. Zugänge und Handhygiene
Bei allen Terminen sind die Hände bei Ankunft im Gebäude zu waschen oder zu desinfizieren. Falls wir uns draußen treffen, steht Händedesinfektionsmittel bereit. Um eine Menschenansammlung zu vermeiden,  ist bei aufeinanderfolgenden Kursen ein Zeitpuffer eingeplant.

3. Räumlichkeiten
Die Platzverteilung während der Kurse sind so ausgewählt, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen eingehalten werden und rückverfolgt werden kann.

4. Lüften
Ein regelmäßiges Lüften der Kursräume a 20min, möglichst Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffnetem Fenster, wird generell zur Verbesserung der Luftqualität empfohlen. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. das Lüften vor und nach einer Kursstunde und in den Pausen in Anwesenheit der Kursleitung. Ein Luftaustausch muss erfolgen.

5. Reinigung und Desinfektion von Flächen und Material
Eine Reinigung der eingesetzten Materialien erfolgt nach jeder Kursstunde durch Reinigung, Desinfektion oder Waschmaschinenpflege je nach Material.

6. Nachverfolgung der Teilnehmer
Es finden nur Veranstaltungen mit namentlicher Registrierung und Dokumentation statt, um eine Kontakt-Nachverfolgung zu gewährleisten.
Max. eine Begleitperson pro Kursteilnehmer ist zugelassen, wenn der Inhalt der Kurses das erforderlich macht. Diese Person muss
derselben häuslichen Gemeinschaft angehören.

Ein entsprechender Fragebogen ist von den teilnehmenden Personen vor Beginn des Kurses auszufüllen und unaufgefordert vorzuzeigen.

7. Vorerkrankungen
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gebeten, Rücksprache mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin zu halten und unterliegen der Eigenverantwortung. Das Betreten der Praxis und die Teilnahme an den Angeboten ist bei begründeten Bedenken und zum eigenen Schutz jederzeit online möglich.

8. Kinder
Kinder unter 6 Jahren sind von der Mundschutzpflicht befreit.Hygienekonzept zur
Eindämmung der Corona-Pandemie: